DIALOG IM MUSEUM #9 – Datenschutz unter Quarantäne

Einladungskarte zur Veranstaltung © IMPACT RheinMain

Screenshot des Diskussions-Panels © IMPACT RheinMain

Nachdem wir mit Blick auf die Infektionszahlen noch von einem milden Corona-Sommer 2020 sprechen durften, erhält das Thema der neunten Ausgabe der IMPACT RheinMain-Veranstaltungsreihe Dialog im Museum „Datenschutz unter Quarantäne“ aktuell wieder neue Relevanz. Während die Politik teilweise Lockdowns bundesweit in Erwägung zieht, diskutierte das Podium um Moderator Thomas Kaspar, Chefredakteur der Frankfurter Rundschau, am gestrigen Abend im virtuellen Raum über die Bedeutung des Datenschutzes in der gegenwärtigen Situation. Denn wo die Gesellschaft vermehrt auf den Einsatz digitaler Lösungen angewiesen ist, muss sich deren Nützlichkeit am Maß ihrer Datensicherheit messen lassen.

Den Einstieg in den Abend lieferte Oskar J. Gstrein, Assistenzprofessor für Governance und Innovation an der Universität Groningen und Mitarbeiter am dortigen Data Research Center. In seinem Impulsvortrag gab er zunächst einen Überblick über die datengetriebenen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, die sich von der Kontaktverfolgung über Maßnahmen zur Einhaltung der Quarantäne bis hin zur Datenspende zu Forschungszwecken weltweit ähnelten. Gleichzeitig stellte er aber auch die Eignung der zugrunde liegenden Technologien, insbesondere den Kontaktabgleich per Bluetooth durch die deutsche Corona-App, in Frage und warnte vor dem leichtfertigen Glauben, eine Krise wie die weltweite Corona-Pandemie lasse sich allein mit den richtigen technologischen Mitteln lösen.

Es mangelt an Vertrauen und einem unmittelbaren Nutzen

Im Anschluss an Prof. Gstreins Vortrag wurde das Podium für die Diskussion unter Beteiligung von Martin Gergeleit, Professor für Telekommunikation und Rechnerarchitekturen an der Hochschule RheinMain, und Patrick Burghardt, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Digitale Strategie und Entwicklung geöffnet. Gergeleit verteidigte die Corona-Warn-App aus Datenschutzsicht als die transparenteste Datenanwendung, die er seit Langem gesehen habe ­– wer diese aus Angst um seine Privatsphäre nicht nutzen wolle, könne sein Handy gleich wegwerfen, stellte er mit Blick auf andere mobile Anwendungen pointiert fest.

Trotz hoher Datensicherheit bestehe dennoch ein massives Vertrauensungleichgewicht gegenüber dem Staat im Vergleich zu datensammelnden Privatunternehmen. Der Nutzen der Corona-Warn-App sei, wenn überhaupt, ein indirekter, so Gergeleit. Während Privatunternehmen mit kostenlosen Angeboten und Rabatten erfolgreich um die Daten ihrer Kunden werben, ließe sich ein ähnlich unmittelbarer Vorteil weder bei der Corona-App noch darüber hinaus bei der Gesundheitskarte oder dem digitalen Personalausweis feststellen.

Burghardt verbucht die hohe Zahl von 20 Millionen Nutzerinnen und Nutzern der Corona-App in Deutschland trotz aller Kritik an ihrem Nutzen als Erfolg, der sich vor allem darauf zurückführen lasse, dass ihre Anwendung auf Freiwilligkeit beruhe. In Anbetracht der hohen Infektionszahlen im Herbst sieht er die Zeit der App noch im Kommen und betont ihre Bedeutung als zusätzliches Werkzeug der Gesundheitsämter zur Nachverfolgung.

Datenschutz als deutscher Exportschlager?

Wie in der Diskussion deutlich wurde, hinkt Europa im Bereich Digitalisierung deutlich hinter Staaten wie China und den USA hinterher. Wer dafür dem Datenschutz die Schuld geben möchte und laxere Regulierungen fordert, dem hält Oskar J. Gstrein entgegen, dass sich der verlorene Vorsprung nicht dadurch einholen lasse, dass Europa seine größte Stärke in diesem Bereich, nämlich den Datenschutz, aufgibt. Thomas Kaspar verweist in diesem Zusammenhang auf Kaliforniens neues Datenschutzgesetz, dass dem Vorbild der DSGVO folgt. Auch Martin Gergeleit sieht im Know-how zum Datenschutz die beste Möglichkeit, Europas Technologieabhängigkeit von chinesischen und US-amerikanischen Firmen entgegenzuwirken.

Dass das deutsche Gesundheitssystem digitalisiert werden muss, darin sind sich alle Diskutanten einig. Dabei müsse es aber um administrative Abläufe gehen, so Gstrein, und die Übermittlung von Gesundheitsdaten, die Ärztinnen und Ärzte erheben. Das sei etwas anderes als die „Wellness-Daten“, die das Smartphone speichert. Gerade der Mangel an Ärztinnen und Ärzten auf dem Land mache die Nutzung der Telemedizin unverzichtbar, betont Patrick Burghardt. Ein rechtlich ausformulierter Datenschutz bietet dafür ein starkes Fundament.

Das Video zur Veranstaltung finden Sie auf dem YouTube-Kanal der Hochschule.